AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pitstop Pütz – Inhaber: Alexander Pütz An der Ziegelei 4, 54523 Hetzerath Telefon: 0174 6521000 · E‑Mail: alex@pitstop-puetz.de

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Pitstop Pütz, Inhaber: Alexander Pütz, An der Ziegelei 4, 54523 Hetzerath.

1.2 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Pitstop Pütz ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2 Vertragsabschluss / Auftragserteilung

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag telefonisch, per E‑Mail, über das Kontaktformular oder persönlich erteilt und Pitstop Pütz diesen Auftrag durch Bestätigung (schriftlich oder elektronisch) annimmt oder die Leistung ausführt.

2.2 Soweit ein Auftragsschein verwendet wird, gilt die Übergabe einer Durchschrift an den Kunden als Bestätigung. Der Auftrag berechtigt Pitstop Pütz, Unteraufträge zu erteilen sowie Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen, soweit dies zur Ausführung des Auftrags erforderlich ist.

3 Leistungsumfang / Leistungsort

3.1 Leistungsangebot

Reifenservice (stationär): Reifenmontage, Auswuchten, Radwechsel, RDKS‑Service, Reparatur von Laufflächenschäden bis 6 mm, Fremdreifenmontage gegen Aufschlag, Einlagerung.

Fahrzeugreinigung (mobil & stationär): Premium Paket (Innen), Verkaufsaufbereitung (Innen), Außenreinigung (Trockendampf), Zusatzleistungen (z. B. Nass‑Trockenreinigung Sitze).

Ölwechsel (stationär): Ölwechsel nach Herstellervorgaben, Filterwechsel, Serviceanzeige‑Reset (sofern möglich), Angebotserstellung auf Basis Fahrzeugschein.

3.2 Mobile Einsätze erfolgen nur im Rahmen des vereinbarten Einsatzgebiets (siehe Ziff. 5). Stationäre Leistungen werden in Hetzerath erbracht. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Absprache ausgeführt.

4 Kostenvoranschlag / Preise / Vorkasse

4.1 Auf Wunsch des Kunden werden im Auftragsschein voraussichtliche Preise vermerkt. Für eine verbindliche Preisangabe ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag erforderlich; Pitstop Pütz ist an einen solchen Kostenvoranschlag für die Dauer von einer Woche ab Übergabe gebunden.

4.2 Auf der Website werden aus Gründen der Flexibilität keine festen Endpreise veröffentlicht; es wird jedoch auf mögliche Zuschläge (z. B. bei starker Verschmutzung, Fremdreifenmontage) hingewiesen. Alle Rechnungen weisen die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % aus.

4.3 Vorkasse: Für Bestellungen von Reifen und Felgen ist ab einem Bestellwert von 200,00 € Vorkasse erforderlich. Bei Neukunden ist grundsätzlich Vorkasse für Bestellungen jeglicher Höhe erforderlich.

4.4 Anzahlung: Pitstop Pütz ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts zu verlangen, insbesondere bei Materialbestellungen und Fremdteilen.

5 Anfahrt / mobiler Einsatz

5.1 Für mobile Einsätze berechnet Pitstop Pütz eine Anfahrtspauschale in Höhe von 2,00 € pro gefahrenem Kilometer ab dem Firmenstandort Hetzerath, gerechnet ab dem ersten Kilometer. Für Geschäftskunden können abweichende Konditionen vereinbart werden.

5.2 Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Dienstleistungen, die vor Ort erbracht werden, bei Fertigstellung und Übergabe des Fahrzeugs sofort zu bezahlen. Bei Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen netto ohne Abzug fällig.

6.2 Akzeptierte Zahlungsmethoden: Bargeld, Debit‑ und Kreditkarten, Mobile Payment, Überweisung.

6.3 Bei vereinbarter Anzahlung ist der Restbetrag gemäß Rechnung zu begleichen.

7 Fertigstellung / Abnahme / Annahmeverzug

7.1 Pitstop Pütz nennt auf Verlangen einen voraussichtlichen Fertigstellungstermin; verbindliche Fertigstellungstermine sind gesondert als solche zu kennzeichnen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage.

7.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann Pitstop Pütz eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen; das Fahrzeug kann nach billigem Ermessen anderweitig aufbewahrt werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über.

8 Terminabsage / Stornobedingungen / Verspätung

8.1 Kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

8.2 Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts fällig.

8.3 Kommt ein Kunde mehr als 10 Minuten zu spät, kann Pitstop Pütz nach eigenem Ermessen den Termin verschieben oder mit der Arbeit beginnen; in letzterem Fall wird der dadurch entstehende Mehraufwand nach dem gültigen Stundensatz berechnet. Stundensatz bei Verspätung / Mehraufwand: 2 € netto pro Minute.

9 Einlagerung von Reifen

9.1 Pitstop Pütz bietet Einlagerung von Reifen an. Die maximale Lagerdauer beträgt 6 Monate pro Saison.

9.2 Die Lagergebühr richtet sich nach der Felgengröße und wird individuell vereinbart; Standardpreise werden auf Anfrage mitgeteilt.

9.3 Nach Ablauf der Lagerfrist wird der Kunde benachrichtigt; werden Reifen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt, kann Pitstop Pütz eine zusätzliche Lagergebühr berechnen oder nach angemessener Frist anderweitig veräußern. Pitstop Pütz haftet für Beschädigungen in der Lagerung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10 Schlüsselverwahrung / Keysafe / Wertsachen

10.1 Pitstop Pütz nimmt Fahrzeugschlüssel entgegen und verwahrt diese sicher; alternativ kann die Schlüsselübergabe über einen Keysafe erfolgen.

10.2 Für im Fahrzeug belassene Wertsachen übernimmt Pitstop Pütz keine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich zur Verwahrung übergeben wurden.

10.3 Wird das Fahrzeug über den Keysafe abgegeben oder abgeholt, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug unmittelbar nach Übergabe auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich an Pitstop Pütz zu melden. Spätere Reklamationen sind nur möglich, wenn der Mangel bei der Übergabe nicht erkennbar war.

11 Mängel, Gewährleistung und Reklamation

11.1 Offensichtliche Mängel sind Pitstop Pütz unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln ist die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung zu erheben.

11.2 Pitstop Pütz hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

11.3 Gewährleistungsfrist: Für Unternehmer gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gegenüber Verbrauchern ist unwirksam.

11.4 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Pitstop Pütz über, sofern nicht anders vereinbart.

12 Haftung

12.1 Pitstop Pütz haftet für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pitstop Pütz nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

12.3 Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertsachen und anderen nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommenen Gegenständen ist ausgeschlossen.

12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

13 Pfandrecht / Eigentumsvorbehalt

13.1 Pitstop Pütz steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.

13.2 Eingebaute Zubehör‑ und Ersatzteile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Pitstop Pütz.

14 Datenschutz

14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Pitstop Pütz. Kunden stimmen zu, dass zur Durchführung des Auftrags notwendige Daten gespeichert und verarbeitet werden.

15 Fremdteile / Fremdleistungen

15.1 Werden Fremdteile oder Fremdleistungen erforderlich, werden diese gesondert berechnet. Pitstop Pütz haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Zulieferer verursacht werden.

16 Sonstiges / Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

16.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

16.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit zulässig, Wittlich.

16.4 Pitstop Pütz nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.